Die
Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist
von großer Bedeutung für den
Transformationsprozeß in den neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas. Sie
ist Garant des
Grundrechtsschutzes und Hüter der
Rechtsstaatlichkeit, der Grundelemente des
modernen Verfassungsstaates.
Die Verfassungen dieser Staaten sind an Konzepten
orientiert, die sich in Westeuropa in der zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt haben.
Auf diese Weise entstehen gemeinsame
verfassungsrechtliche Wertvorstellungen, die im
europäischen Einigungsprozeß von größter
Bedeutung sind.
Das Projekt untersucht rechtsvergleichend,
welchen Beitrag die Verfassungsgerichtsbarkeit
hierzu in Polen, der Tschechischen Republik,
Ungarn, den baltischen Staaten und der russischen
Föderation leistet. Dies gibt wichtige
Aufschlüsse über die rechtlichen
Voraussetzungen der Osterweiterung der
Europäischen Union.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse auch von
Bedeutung für das Projekt über die
Justizreformen in Osteuropa (Projekt I.4).
Synergieeffekte ergeben sich aus der Bearbeitung
dieses Projektes für weitere Projekte des
Lehrstuhls mit Förderung insbesondere durch die
Europäische Union.
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